Unterricht ab dem 19. April 2021

19. Apr 2021

Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für weitere Klassen

Laut Schulministerium NRW findet ab dem 19. April 2021 der Unterricht in der Regel für alle Schüler*innen in der Präsenzform statt. Große Klassen werden geteilt und im Wechsel  in der Schule unterrichtet. Es gelten jetzt wieder die Vorgaben, die ab dem 15. März 2021 bis zu den Osterferien galten (vgl. Artikel vom 10. März 2021). Über die Unterrichtsorganisation in den einzelnen Bildungsgängen des Berufskollegs am Eichholz werden die Schüler*innen von ihren Klassenleitungen informiert.

Die Schüler*innen müssen zweimal in der Woche zu Beginn des Unterrichts einen Corona-Selbsttest durchführen. Wer den Selbsttest verweigert, darf am Präsenzunterricht nicht teilnehmen. Alternativ kann auch das negative Ergebnis eines Corona-Schnelltests, der in einem Testzentrum (s.u.) durchgeführt wurde, vorgelegt werden - es darf aber nicht älter als 48 Stunden sein.

Sollte der Corona-Selbsttest positiv ausfallen, so stellt das zunächst eine Verdachtsdiagnose dar, die aber erst noch durch einen Test beim Arzt (PCR-Test) gesichert werden muss. Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn ein negatives PCR-Testergebnis nachgewiesen wird. Nach einer positiven Testung in der Schule begibt man sich direkt in häusliche Quarantäne. Der öffentliche Personennahverkehr (Bus und Bahn) darf für die Fahrt nach Hause aber nicht genutzt werden. Minderjährige Schüler*innen werden von ihren Erziehungsberechtigten von der Schule abgeholt. Positive Testergebnisse muss die Schule dem zuständigen Gesundheitsamt melden.

Auch Lehrkräfte und alle weiteren in der Schule Beschäftigte führen zweimal in der Woche Corona-Selbsttests durch.

In vielen Apotheken, Arztpraxen und beim DRK werden Corona-Schnelltests angeboten. Jeder kann sich einmal pro Woche kostenlos testen lassen.

Informationen zu Corona-Schnelltest-Stellen im Hochsauerlandkreis

https://www.hochsauerlandkreis.de/regionale-themen/corona-aktuell/corona-schnelltests