keinen Schulabschluss
den Ersten Schulabschluss (HS 9)
den Erweiterten Ersten Schulabschluss (HS 10)
den Mittleren Schulabschluss (FOR)
den Mittleren Schulabschluss mit Qualifikationsvermerk
eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Gesundheit und Soziales
die Fachhochschulreife im Bereich Gesundheit und Soziales sowie Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache
die Fachhochschulreife im Bereich Gesundheit und Soziales
mindestens den Ersten Schulabschluss (HS 9)
Erster Schulabschluss (HS 9)
Erweiterter Erster Schulabschluss (HS 10A)
Mittlerer Schulabschluss (FOR)
Fachhochschulreife (Fachabitur)
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Fachhochschulreife (Fachabitur)
Allgemeine Hochschulreife
Berufsabschluss Erzieher:in (staatlich anerkannt)
Berufsabschluss nach Landesrecht: Kinderpfleger:in bzw. Sozialassistent:in und Erweiterter Erster Schulabschluss oder Mittlerer Schulabschluss