Ihr Berufswunsch ist Erzieherin oder Erzieher? Dann können Sie bei uns die Fachschule für Sozialpädagogik besuchen.
Die schulische Ausbildung dauert zwei Jahre und schließt mit der Fachschulexamensprüfung ab. Im Anschluss folgt ein einjähriges Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit einem abschließenden Kolloquium. Mit dem erfolgreichen Abschluss sind Sie staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher.
Um in die Fachschule für Sozialpädagogik aufgenommen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
der Abschluss der Fachoberschule für Gesundheit und Soziales nach Klasse 12
oder
der Abschluss der Höheren Berufsfachschule für Gesundheit und Soziales
oder
eine Hochschulzugangsberechtigung und zusätzlich ein 6 Wochen (Vollzeit) oder 480 Stunden (Teilzeit) umfassendes Praktikum in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung
oder
der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) und eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung
oder
der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) und eine nicht einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzlich ein 6 Wochen (Vollzeit) oder 480 Stunden (Teilzeit)
umfassendes Praktikum in einer für den Bildungsgang geeigneten
Einrichtung
Gegebenenfalls können Sie nach zwei Jahren im Rahmen des Fachschulexamens die Fachhochschulreife erwerben, wenn Sie eine zusätzliche schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik oder Englisch erfolgreich ablegen.
Für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik ist außerdem ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintrag erforderlich.
Ab dem Schuljahr 2020/21 bietet das
Berufskolleg am Eichholz die Ausbildung zum/zur Erzieher:in auch in der
praxisintegrierten Organisationsform (PiA) an. Die digitale Anmeldung
ist über das Portal www.schueleranmeldung.de
möglich.
Über drei Jahre hinweg findet die praxisintegrierte Form in derselben Einrichtung statt. Parallel dazu wird der fachtheoretische Teil an begleitenden Unterrichtstagen am BKaE vermittelt. Eine Ausbildungsvergütung wird auch gezahlt, allerdings müssen sich Interessierte nun bereits zu Beginn der Ausbildung sowohl um einen Platz an der Schule als auch um einen Ausbildungsplatz in einer Einrichtung bewerben.
Mit der bestandenen fachpraktischen Prüfung nach dem Fachschulexamen wird auch hier die staatliche Anerkennung ausgesprochen. Trotz der Nähe zu dualen Ausbildungsformen handelt es sich jedoch nicht um eine solche im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, denn die Gesamtverantwortung bleibt bei der Fachschule.
Interessent:innen wenden sich an die Träger sozialpädagogischer Einrichtungen oder direkt an das Berufskolleg am Eichholz. Mit speziellen Fragen zur PiA-Ausbildung wenden Sie sich gern an die Fachbereichsleitung Ulrike Fischer.