Präsenzunterricht wird ausgeweitet!

10. Mär 2021

Ab Montag, 15.03.2021 können weitere Klassen in Präsenz unterrichtet werden.

Seit Montag, 22. Februar 2021 wird der Unterricht am Berufskolleg wieder in Präsenz erteilt, aber zunächst nur in den Prüfungs- bzw. Abschlussklassen. Da dies am Berufskolleg sehr viele Klassen sind, wurde eine Rangfolge vorgegeben.

So starteten zuerst die Prüfungsklassen: die Klassen 13 des Beruflichen Gymnasiums, die Klassen 12 der Fachoberschule, die Klassen 12 der Fachschule für Sozialpädagogik und die Fachklassen des dualen Systems, die in diesem Ausbildungsjahr ihre Berufsabschlussprüfung oder einen Teil davon ablegen. Die Forstwirtoberstufen werden als Landesfachklassen aber weiterhin in der Distanzform unterrichtet.

Ab 01. März 2021 begann der Präsenzunterricht in den Oberstufenklassen der Berufsfachschule für Kinderpflege und Sozialassistenz, außerdem in den einjährigen Berufsfachschulen B1 und B2, ab 08. März 2021 dann in den Klassen der Ausbildungsvorbereitung und in der Internationalen Förderklasse.

Laut Schulministerium NRW darf der Unterricht am Berufskolleg bald für alle Bildungsgänge und Jahrgangsstufen wieder in Präsenz stattfinden.

Die weitere Rückkehr in den Präsenzunterricht ab dem 15. März 2021 erfolgt dabei nach einer festgelegten Priorisierung. So werden auch weitere Klassen des Beruflichen Gymnasiums, der Fachschule für Sozialpädagogik und der zweijährigen Berufsfachschule, ebenso weitere Fachklassen des dualen Systems wieder in Präsenz beschult. Zur Berücksichtigung des Infektionsschutzes werden auch Wechselmodelle eingesetzt.

Genauere Informationen, z.B. an welchem Tag der Präsenzunterricht für die einzelnen Klassen bzw. Gruppen beginnt, geben die Klassenleitung ihren Klassen bekannt.

Für alle Bildungsgänge und Klassenstufen gilt, dass sich die Pflicht auf die Teilnahme am Unterricht sowohl auf den Präsenz- als auch auf den Distanzunterricht erstreckt.

Bei Fragen helfen die Klassenleitungen bzw. Fachbereichsleitungen gerne weiter.

Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz in Schulen (Covid-19)

Maskenpflicht

Alle (Schüler/innen und Lehrer/innen) müssen eine Maske (eine medizinische Maske/OP-Maske oder eine FFP2-Maske) tragen: auf dem Schulgelände, im gesamten Schulgebäude und im Unterricht am festen Sitzplatz. Die Maske darf nur zum Essen oder Trinken abgesetzt werden, wenn ein Abstand zur nächsten Person mindestens 1,5 m beträgt.

Lüften

Um die Luft von Viren zu befreien, werden die Klassenräume während des Unterrichts (alle 20 min) und in den Pausen gut gelüftet. Auch das Schulgebäude wird in den Pausen gelüftet - Flure, Treppenhäuser, Aufenthaltsbereiche. Deshalb ist es erforderlich, dass die Schülerinnen und Schüler dann das Schulgebäude verlassen und sich auf den Schulhöfen aufhalten.

Abstand

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände muss ein Abstand von mindestens 1,5 m voneinander eingehalten werden. Besonders in den Fluren, in den Treppenhäusern und im Foyer ist darauf zu achten.

Reinigung und Desinfektion

Beim Betreten des Schulgebäudes sind zuerst die Hände zu desinfizieren. Im Foyer steht Desinfektionsmittel bereit. Zur Reinigung und Desinfektion der Hände und der Flächen stehen in der Schule entsprechende Mittel zur Verfügung.

Krankheitssymptome

Das folgende Schaubild des Schulministeriums informiert Eltern, aber auch Schüler über die richtigen Verhaltensweisen beim Auftreten von Krankheitssymptomen.

Infoschaubild

Bei Symptomen einer Covid-19-Erkrankung dürfen das Schulgelände und das Schulgebäude nicht betreten werden!

Weitere Informationen auf den Seiten des Schulministeriums NRW:Schulbetrieb in Corona-Zeiten