23. Okt 2020
Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz in Schulen im Zusammenhang mit Covid-19
Aufgrund der aktuell zunehmenden Infektionen mit Covid-19 hat das
Schulministerium des Landes NRW die Schutzmaßnahmen erweitert. Sie
gelten von den Herbstferien bis zu den Weihnachtsferien. (Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz)
Alle (Schüler/innen und Lehrer/innen) müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen: auf dem Schulgelände, im gesamten Schulgebäude und jetzt auch wieder im Unterricht am festen Sitzplatz. Die Maske darf nur zum Essen oder Trinken abgesetzt werden, wenn ein Abstand zur nächsten Person mindestens 1,5 m beträgt. Die Lehrerinnen und Lehrer dürfen im Unterricht die Maske nur absetzen, wenn sie den vorgeschriebenen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten können.
Um die Luft von Viren zu befreien, werden die Klassenräume während des Unterrichts (alle 20 min) und in den Pausen gut gelüftet.
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände muss ein Abstand von mindestens 1,5 m voneinander eingehalten werden. Besonders in den Fluren und in den Treppenhäusern ist darauf zu achten.
Zur Reinigung und Desinfektion der Hände und Flächen stehen in der Schule entsprechende Mittel zur Verfügung.
Das folgende Schaubild des Schulministeriums informiert Eltern, aber auch Schüler über die richtigen Verhaltensweisen beim Auftreten von Krankheitssymptomen.
Bei Symptomen einer Covid-19-Erkrankung darf das Schulgelände und das Schulgebäude nicht betreten werden!
Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus
Risikogebieten (www.rki.de/covid-19-risikogebiete) nach Maßgabe der jeweils geltenden
Coronaeinreiseverordnung (www.mags.nrw/coronavirus) in Quarantäne begeben. Die Schule muss sofort schriftlich benachrichtigt werden, dass ein Schulbesuch nicht möglich ist. Schülerinnen und Schüler in Quarantäne erhalten Distanzunterricht und sind verpflichtet, daran teilzunehmen und die erforderlichen Aufgaben zu bearbeiten.
Erst wenn die Quarantäne beendet ist oder ein negatives Testergebnis vorliegt, ist der Schulbesuch wieder möglich.